Die Sonne wärmt Dich, ohne von Dir irgend etwas zu verlangen. Der Wind streichelt Deine Haut oder kühlt Dich, ohne von Dir eine Gegenleistung zu fordern. Der See kühlt Dich im Sommer und bietet Dir eine wunderbare Ansicht ;kostenlos. Der Regen gibt der Natur das notwendige Wasser... Das Meer gibt Dir, ohne jeglichen Anspruch. Die Blumen blühen, ohne die Forderung von Dir bewundert zu werden.
Jedes Jahr im Frühling erblüht die Natur, es spriesst und sprosst, und Du musst nichts dafür tun. Mutter Natur gibt aus tiefstem Herzen, mit vollen Händen, ohne auch nur eine einzige Forderung zu stellen. Das ist wahre und reine Liebe. Du musst nicht erst erfolgreich sein, schöne Kleider, Luxus, viel Geld und ein Haus, Urlaube etc. bieten, um "geliebt" zu werden... Leider ist heutzutage, viel zu oft, das Fordern von materiellen Gütern in den Vordergrund getreten. Wer erst glücklich ist, wenn alle Bedingungen stimmen, wird nie glücklich sein.
Die Blume blüht und strahlt, ohne jegliche Bedingungen. Sie verlangt nicht:" Du musst mich anbeten und vergöttern, dann bin ich schön für Dich und liebe Dich (vielleicht)..."
Bedingungslos ist eigentlich ein falsches Wort. Besser wäre: "Ich gebe, weil ich im Überfluss habe und gerne gebe; einfach so..." Alles ist Energie. wenn die Energie im Fluss ist, kommt Alles von ganz alleine!
Wahre und reine Liebe, oder wie es im Englischen heisst: "pure love without attachments" = Reine Liebe, ohne Anhang (ohne Bedingungen), bedeutet rein NICHTS in Bezug auf die Erwiderung Deiner Liebe zu fordern. Reine Liebe ist Geben, nicht nehmen, sondern dankend an-nehmen.
Was kannst Du tun, um bedingungslos Liebe zu verschenken? Sei nett, höflich, freundlich, respektvoll und liebevoll gegenüber jedem Menschen, Tier und Pflanze... Lass Dich überraschen, was dies auslöst.
Rechtlicher Hinweis:
1. Eine Reiki-Behandlung ersetzt nicht den Arzt- oder Heilpraktikerbesuch!
2. Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis (BVerfG, AZ: 1 BvR 784/03 vom 02.03.2004)
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