Rechtlicher Hinweis:
1. Eine Reiki-Behandlung ersetzt nicht den Arzt- oder Heilpraktikerbesuch!
2. Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis (BVerfG, AZ: 1 BvR 784/03 vom 02.03.2004)
© Ernst Koch, 2012-2013. Sämtliche Fotos, Videos und Texte - sofern nicht ausdrücklich darauf hingewiesen - sind Eigentum bzw. geistiges Eigentum von Ernst Koch.