"Wie fühlt sich eine Behandlung durch Dich an?" fragte Karin*. Da ich gerade bei ihrem Mann einen Termin hatte, bat ich sie sich neben mich hin zu stellen und die Augen zu schliessen. "Ich werde Dich nicht berühren. Bleib bitte ruhig mit geschlossenen Augen stehen."
Als Karin die Augen nach wenigen Minuten wieder öffnete, war sie vollkommen überrascht: "Ich habe eine enorme Hitze aus Deinen Händen gespürt und es kribbelt jetzt noch an einigen Stellen, wo Du mit den Händen (ohne Berührung) darüber gefahren bist. Erstaunlich. Ich fühle mich pudelwohl. Danke!"
Ernst: "Normalerweise würdest Du auch auf der Massagebank liegen und ich mache eine Behandlung dauert (inkl. Gespräch) - je nach Bedarf - zwischen 30-60 Minuten."
Karin: "Was machst Du genau?"
Ernst: "Ich reinige Deinen Bauch, Kopf und Deine Aura. Danach lasse ich Energie durch Deine Chakren und Meridiane*** fliessen. Ich sehe mit meinem dritten Auge, ob irgendwelche Störungen in Deinem Körper sind. Danach ersetze ich diese meist grauen oder schwarzen Flecken mit Lichtenergie, und verschliesse die Aura; einfach gesagt..."
Karin: "Sehr interessant und fühlt sich ganz toll an! Kannst Du mir auch bei....helfen?"
Ernst: " Ja, ich kann bei geistigen, seelischen und körperlichen Beschwerden, Leiden oder Krankheiten helfen!"
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Nach meinem Termin mit ihrem Mann, sprach ich nochmals kurz mit Karin und sie erklärte sich mit ein paar Fernbehandlungen einverstanden.
Ein paar Wochen und wenige Fernbehandlungen** später waren die Beschwerden von Karin beseitigt.
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** Eine Fernbehandlung ist, indem ich mich zu einer vorher vereinbarten Zeit auf den Klienten ein
-stelle und die sonst direkte Energiebehandlung aus de Ferne durchführe. Ich halte direkten Kontakt mit der zu behandelnden Person mittels Telefon oder Skype. Genauere Informationen gebe ich gerne auf Anfrage.
*** Meridiane, siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Meridian_(TCM)
Rechtlicher Hinweis:
1. Eine Reiki-Behandlung (Anmerk: Spirituelle Energie Behandlung) ersetzt nicht den Arzt- oder Heilpraktikerbesuch!
2. Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis (BVerfG, AZ: 1 BvR 784/03 vom 02.03.2004)
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